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Kinder haben das Recht, UN-Konvention |
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Begleitete Besuchskontakte für die Familie in Trennung und ScheidungBetreutes UmgangsrechtImmer mehr Kinder erleben die Trennung ihrer Eltern. Das bedeutet für die Kinder Verunsicherung, Angst, Einsamkeit, sie erweckt Schuldgefühle, erzeugt einen Loyalitätskonflikt und das Gefühl, abgelehnt zu werden. Die meisten von ihnen können nur schwer verstehen, dass sich ihre Eltern trennen. Gerade in dieser Zeit benötigen die Kinder mehr Sicherheit und Zuwendung. Kinder können die veränderte Situation eher verarbeiten , wenn sie trotz der elterlichen Trennung eine tragfähige Beziehung zu beiden Eltern pflegen können. Doch das ist nicht immer problemlos, denn
Tätig wird der Deutsche Kinderschutzbund auf Bitten des Familiengerichts oder des Jugendamtes in den Fällen, in denen ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht verweigert oder erschwert. Begleitete Besuchskontakte... sind eine Chance sie geben dem Kind das Gefühl, dass die Erwachsenen die
Elternschaft trotz aller belastenden Probleme ernst nehmen. Das Kind kann das
Zusammensein mit dem getrennt lebenden Elternteil in einer entspannten und förderlichen
Atmosphäre erleben. Verlässliche Absprachen und genau eingehaltenen Besuchstage vermitteln dem Kind Sicherheit und Vertrauen. Die Erwachsenen haben die Gelegenheit, sich darüber Klarheit zu verschaffen, wie sie die Elternschaft zukünftig gestalten wollen. Damit das geling, sind Gespräche vorgesehen. Im Erstgespräch werden Inhalte, Regeln und Termine der Besuchskontakte vereinbart. Zwischendurch sind Gespräche notwendig, um Veränderungen im Blick zu behalten. Den Zeitpunkt für ein Abschlussgespräch bestimmen die Eltern einvernehmlich. Begleitete Besuchskontakte...
Beratung und Hilfe sind für Eltern kostenlos. Jede/r kann sie in Anspruch nehmen. Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die MitarbeiterInnen des Deutschen Kinderschutzbundes unterliegen der Schweigepflicht. Bei Fragen
wenden Sie sich bitte an unser Büro. Tel. 02361 / 10 94 94
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