„Kinder haben das Recht,
mit ihren Eltern zu leben
und sich regelmäßig mit
Mutter oder Vater zu treffen,
wenn diese nicht zusammen wohnen...“


UN-Konvention
über die „Rechte des Kindes"


  


Begleitete Besuchskontakte für die Familie in Trennung und Scheidung

Betreutes Umgangsrecht

Immer mehr Kinder erleben die Trennung ihrer Eltern. Das bedeutet für die Kinder Verunsicherung, Angst, Einsamkeit, sie erweckt Schuldgefühle, erzeugt einen Loyalitätskonflikt und das Gefühl, abgelehnt zu werden.

Die meisten von ihnen können nur schwer verstehen, dass sich ihre Eltern trennen. Gerade in dieser Zeit benötigen die Kinder mehr Sicherheit und Zuwendung. Kinder können die veränderte Situation eher verarbeiten , wenn sie trotz der elterlichen Trennung eine tragfähige Beziehung zu beiden Eltern pflegen können.

Doch das ist nicht immer problemlos, denn

 
 
  die Absprachen der Eltern sind aus den unterschiedlichsten Gründen erschwert oder

 
es kann Vorbehalte gegen regelmäßige Treffen des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil geben.

Tätig wird der Deutsche Kinderschutzbund auf Bitten des Familiengerichts oder des Jugendamtes in den Fällen, in denen ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht verweigert oder erschwert.

Begleitete Besuchskontakte...

sind eine Chance

sie geben dem Kind das Gefühl, dass die Erwachsenen die Elternschaft trotz aller belastenden Probleme ernst nehmen.

Das Kind kann das Zusammensein mit dem getrennt lebenden Elternteil in einer entspannten und förderlichen Atmosphäre erleben.

Verlässliche Absprachen und genau eingehaltenen Besuchstage vermitteln dem Kind Sicherheit und Vertrauen.

Die Erwachsenen haben die Gelegenheit, sich darüber Klarheit zu verschaffen, wie sie die Elternschaft zukünftig gestalten wollen.

Damit das geling, sind Gespräche vorgesehen. Im Erstgespräch werden Inhalte, Regeln und Termine der Besuchskontakte vereinbart. Zwischendurch sind Gespräche notwendig, um Veränderungen im Blick zu behalten. Den Zeitpunkt für ein Abschlussgespräch bestimmen die Eltern einvernehmlich.

Begleitete Besuchskontakte...

 
 
  finden in den Räumen des Kinderschutzbundes in Recklinghausen mit Hilfe einer Diplom-Sozialarbeiterin statt

 
werden in einem vierzehntägigem Rhythmus jeweils über zwei Stunden angeboten

 
setzen die Einhaltung von Absprachen und Terminen voraus

 
können nur sinnvoll sein, wenn Eltern in gemeinsamen Gesprächen in Begleitung des Kinderschutzbundes Vereinbarungen für das Kind treffen

Beratung und Hilfe sind für Eltern kostenlos. Jede/r kann sie in Anspruch nehmen. Alle Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die MitarbeiterInnen des Deutschen Kinderschutzbundes unterliegen der Schweigepflicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Büro. Tel. 02361 / 10 94 94

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