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Was beinhaltet die UN-Kinderrechtskonvention?

Am 22. November 1989 verabschiedete die  44. Generalversammlung der Vereinten Nationen nach zehnjähriger Arbeit einstimmig das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes".

Diese Konvention ist das erste internationale Rechtsinstrument, das allgemeine Menschenrechte und Grundfreiheiten zu selbstständigen Rechten des Kindes erhebt.
Dem Kind sind damit individuelle Rechte gegenüber dem Staat, indem es lebt, bzw. in
dem es sich aufhält, zuerkannt worden. Diese Konvention über die Rechte des Kindes, die die Bundesrepublik am 5. April 1992 ratifiziert hat, ist auch in Deutschland die globale Richtschnur für eine glaubwürdige Kinderpolitik

Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln.

Als Kind werden in der Konvention alle Menschen bezeichnet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter dem Begriff "Kinder" sind also auch die Jugendlichen einbezogen.

Hier einige Auszüge aus der Kinderkonvention::

Artikel 1:
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Artikel 2:
Die Rechte der Kinder gelten für alle Kinder unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status.

Artikel 3:
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.

Artikel 6:
Jedes Kind hat ein Recht auf Leben und Entwicklung.

Artikel 12:
Jedes Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, hat das Recht, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern.

Artikel 13:
Jedes Kind hat das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.

Artikel 14:
Jedes Kind hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Artikel 24:
Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.

Artikel 27:
Jedes Kind hat das Recht auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard.

Artikel 28:
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung.

Artikel 31:
Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit, auf Spiel und aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

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