„Alle Kinder haben
die gleichen Rechte.
Kein Kind darf wegen
seiner Hautfarbe, Sprache,
Religion oder weil es
Mädchen oder Junge ist,
benachteiligt werden...“

UN-Konvention
über die„Rechte des Kindes"


 


Unsere Ziele

 
 
  Die im Grundgesetz verankerten Rechte von Kindern und Jugendlichen zu vertreten

 
Für eine kindgerechte Umwelt einzutreten

 
Die Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen im Alltag zu verwirklichen

 
Allen Gefahren entgegenzutreten, denen Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung ausgesetzt sind

 
Vorbeugend aufkären und beraten

 
Die Mitarbeit der Bevölkerung zur Erkennung von Gefährdungen von Kindern anregen

 
Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergreifen oder einleiten

Wir verstehen uns als Verband, der die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt. Wir treten ein für die Rechte von Kindern und tragen ihre Anliegen in die Bevölkerung und in politische Gremien.

Die Leitziele des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) sind gekennzeichnet durch ein parteiliches Engagement für die Belange von Kindern und Jugendlichen, sowie die Vertretung ihrer Rechte.

Grundlage der Satzung des DKSB und aller seiner Tätigkeiten ist die UN-Konvention über die „Rechte des Kindes“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DKSB setzen sich auf allen gesellschaftlichen Ebenen dafür ein, dass die in der Konvention niedergelegten Rechte für die Kinder Wirklichkeit werden. Über eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Veranstaltungen mit Kindern, politische Arbeit und kulturelle, sowie soziale Aktivitäten leistet der DKSB Lobbyarbeit für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Dabei arbeitet er mit Organisationen und Menschen zusammen, die sich für die Rechte der Kinder einsetzen.

Weitere Grundlagen seines Handelns bezieht der DKSB aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und dem damit verbundenen Auftrag der Jugendhilfe, Einfluss zu nehmen um, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen “(§1.Abs.3,KJHG) und „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu entwickeln oder zu schaffen“ (§1, Abs.3,4 KJHG).